Spruchverfahren

Gerichtlicher Vergleich in dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG

Das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18418/05 geführte Spruchverfahren betreffend eine bare Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG ist durch Abschluss eines Prozessvergleichs am 30. März 2009 beendet worden. Dieser gerichtliche Vergleich wurde am 17. April 2009 im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.

In dem gerichtlichen Vergleich ist u.a. eine Zuzahlung geregelt, die vorsieht, dass jeder zuzahlungsberechtigte Aktionär einen Betrag i.H.v. EUR 1,00 für jede Kleindienst-Aktie, die im Rahmen der Verschmelzung umgetauscht wurde, erhält. Die Zuzahlung erfolgt in den nächsten Tagen über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt des Aktienumtauschs auf Grund der Verschmelzung die Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre bestanden, auf die die im Rahmen der Verschmelzung gewährten Beta Systems-Aktien eingebucht wurden. Sollten Sie inzwischen Ihre Bankverbindung gewechselt haben, bitten wir Sie, Ihrem damaligen Depotführenden Institut Ihre aktuelle Bankverbindung zur Weiterleitung der Zuzahlung bekannt zu geben.

Ansprechpartner

Stefanie Frey, Investor Relations    

Stefanie Frey 
Senior Manager Investor Relations

Beta Systems Software AG
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