Gerichtlicher Vergleich in dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der Kleindienst
Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG
Das beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 18418/05 geführte
Spruchverfahren betreffend eine bare Zuzahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der
Kleindienst Datentechnik AG auf die Beta Systems Software AG ist durch Abschluss eines
Prozessvergleichs am 30. März 2009 beendet worden. Dieser gerichtliche Vergleich wurde am 17. April
2009 im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
In dem gerichtlichen Vergleich ist u.a. eine Zuzahlung geregelt, die vorsieht, dass jeder
zuzahlungsberechtigte Aktionär einen Betrag i.H.v. EUR 1,00 für jede Kleindienst-Aktie, die im
Rahmen der Verschmelzung umgetauscht wurde, erhält. Die Zuzahlung erfolgt in den nächsten Tagen
über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt des Aktienumtauschs auf Grund der Verschmelzung
die Konten der zuzahlungsberechtigten Aktionäre bestanden, auf die die im Rahmen der Verschmelzung
gewährten Beta Systems-Aktien eingebucht wurden. Sollten Sie inzwischen Ihre Bankverbindung
gewechselt haben, bitten wir Sie, Ihrem damaligen Depotführenden Institut Ihre aktuelle
Bankverbindung zur Weiterleitung der Zuzahlung bekannt zu geben.
Ansprechpartner
Stefanie Frey
Senior Manager Investor Relations
Beta Systems Software AG
Alt-Moabit 90d
10559 Berlin
Tel. +49 - 30 - 726 118 - 171
Fax +49 - 30 - 726 118 - 800
stefanie.frey@betasystems.com