Unternehmensmitteilung

Beta Systems Software AG: Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2019/20

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, (BSS, ISIN DE000A2BPP88) der vom Vorstand vorgelegten Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2019/20 und der Mittelfristplanung für die darauffolgenden Jahre zugestimmt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wird unter der Annahme einer einigermaßen stabilen volkswirtschaftlichen Entwicklung in den Kernmärkten aufgrund der kürzlich getätigten Akquisitionen sowie eines gut laufenden Bestandsgeschäft eine weitere Verbesserung des Umsatzes und des Ergebnisses erwartet. Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand der Beta Systems Software AG im kommenden Geschäftsjahr 2019/20 einen Konzernumsatz zwischen € 60,0 Mio. und € 66,0 Mio. (Geschäftsjahr 2017/18: € 45,9 Mio.). Das Konzernbetriebsergebnis (EBIT – Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wird auf Basis der aktuellen Planungen und Konzernstruktur (d.h. inklusive der in diesem Jahr getätigten Akquisition der Habel/Akzentum Gruppe) voraussichtlich zwischen € 7,0 Mio. und € 10,0 Mio. liegen (Geschäftsjahr 2017/18: € 3,8 Mio.). Für das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird ein Wert zwischen € 9,0 Mio. und € 12,0 Mio. erwartet (Geschäftsjahr 2017/18: € 5,5 Mio.).

Wie bereits mehrfach berichtet, hängt die Höhe des Umsatzes und des Ergebnisses insbesondere auch von den im Geschäftsbereich DCI zur Verlängerung anstehenden Kundenverträgen ab. In dem darauffolgenden Geschäftsjahr 2020/21 ist wie im Geschäftsjahr 2017/18 von einem vergleichsweise geringen Volumen der zur Verlängerung anstehenden Bestandskundenverträge auszugehen. Deshalb geht der Vorstand hier davon aus, dass das Konzern-EBITDA sich im Intervall von € 5,0 Mio. bis € 8,0 Mio. Euro bewegen wird. Das anschließende Geschäftsjahr 2021/22 hingegen wird voraussichtlich ein starkes Verlängerungsjahr werden, so dass hier von einem EBITDA zwischen € 13,0 und € 16,0 Mio. ausgegangen wird. Diese Werte sind als absolut indikativ zu betrachten, da aufgrund des sehr langen Betrachtungszeitraums noch viele ungeplante Effekte positiver und negativer Natur auftreten können.

Berücksichtigt sind hierbei bereits Aufwendungen in Höhe von ca. € 0,5 Mio. für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie von jeweils ca. € 1,0 Mio. für die folgenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem Aufbau eines zusätzlichen Innovationsteams. Dieses wird sich mit neuen Technologietrends und Auswirkungen auf bzw. Verbesserungen für die Produkte des Konzerns beschäftigen. Mit dieser Maßnahme sollen das langfristige Wachstum und die Profitabilität der Beta Systems Software AG weiter abgesichert werden.

Für das laufende Geschäftsjahr 2018/19 hält der Vorstand der Beta Systems Software AG an der bislang veröffentlichten Prognose fest und erwartet einen Konzernumsatz zwischen € 48,0 Mio. und € 52,0 Mio., ein Konzernbetriebsergebnis (EBIT) zwischen € 6,0 Mio. und € 8,5 Mio. sowie ein Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) zwischen € 8,0 Mio. und € 10,5 Mio. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Werte im oberen Bereich der angegebenen Intervalle erwartet.

Ab dem kommenden Geschäftsjahr 2019/20 muss in der Konzernbilanzierung gemäß IFRS erstmalig der Bilanzierungsstandard IFRS 16 angewendet werden. Dieser sieht vor, dass Leasingverhältnisse auf der Aktivseite der Bilanz mit einem Right-of-Use Vermögenswert und auf der Passivseite mit einer Leasingverbindlichkeit angesetzt werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden anstelle von Mietaufwendungen zukünftig Abschreibungen auf die aktivierten Vermögenswerte ausgewiesen, was zu einem höheren EBITDA-Ausweis führt. Alle in dieser Unternehmensmitteilung genannten EBITDA-Werte berücksichtigen die Effekte dieses neuen Rechnungslegungsstandards noch nicht.
Der Vorstand der Beta Systems Software AG ist der Überzeugung, dass ein EBITDA inklusive der Effekte des IFRS 16 nicht die tatsächliche operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens abbildet. Deshalb wird in allen zukünftigen Veröffentlichungen von Ist-Zahlen (geltend ab dem Geschäftsjahr 2019/20) ein EBITDA vor IFRS 16 Effekten (d.h. entsprechend der bisherigen Definition) und ein EBITDA inklusive der IFRS 16 Effekte ausgewiesen werden, um eine volle Transparenz und historische Vergleichbarkeit der Werte zu gewährleisten.

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