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Drei Personen an einem Tisch, auf dem Tablet und Diagramme liegen
MaRisk-Compliance in der Praxis: Wie eine klare Funktionstrennung Risiken reduziert

Die Digitalisierung, strengere regulatorische Anforderungen und wachsende Cyberrisiken setzen IT- und Compliance-Verantwortliche im Finanzsektor zunehmend unter Druck. Besonders der hohe manuelle Dokumentationsaufwand, steigende Prozesskosten durch regelmäßige Risikoinventuren und die Sorge vor Cyberangriffen stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin verpflichten alle Institute, eine wirksame Funktionstrennung umzusetzen – ein zentrales Element für ein erfolgreiches Audit und die Sicherstellung des Kerngeschäfts. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Funktionstrennung nach MaRisk effizient gestalten und Ihre Organisation zukunftssicher aufstellen.

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Erklärung: Was ist MaRisk?

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind das zentrale Regelwerk der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland. Sie konkretisieren die Anforderungen des § 25a KWG (Kreditwesengesetz) und geben einen flexiblen, praxisnahen Rahmen für das Risikomanagement vor.


Bedeutung und Ziele der MaRisk

  • Schutz der Vermögenswerte und Interessen der Kunden

  • Sicherstellung der Risikotragfähigkeit des Instituts

  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Compliance-Verstößen

  • Stärkung des internen Kontrollsystems (IKS) und der Governance-Strukturen

Funktionstrennung nach MaRisk: Was ist das und warum ist sie so wichtig?

Die Funktionstrennung ist ein zentrales Element des internen Kontrollsystems und in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement explizit gefordert. Sie sorgt dafür, dass unvereinbare Tätigkeiten – wie beispielsweise die Initiierung und Kontrolle von Transaktionen – konsequent getrennt und von unterschiedlichen Personen ausgeführt werden. So wird Compliance gemäß MaRisk nachweisbar und Risiken werden messbar reduziert.


Ziele der Funktionstrennung

  • Vermeidung von Interessenkonflikten

  • Reduktion von Fehler- und Betrugsrisiken

  • Sicherstellung einer objektiven Risikobewertung

  • Nachweisbare Compliance gegenüber Aufsicht und Auditoren


Typische Beispiele

Geschäftsbereich

Funktionstrennung erforderlich zwischen

Ziel

Kreditgeschäft

Markt (Vertrieb) und Marktfolge (Prüfung)

Unabhängige Kreditentscheidung

Handelsgeschäft

Handel und Risikocontrolling / Abwicklung

Vermeidung von Manipulationen, unabhängige Kontrolle

IT und Berechtigungen

Vergabe, Kontrolle und Rezertifizierung

Schutz vor unbefugtem Zugriff, Cybersecurity

MaRisk, BAIT, VAIT und DORA: Wie greifen die Regelwerke ineinander?

  • MaRisk: Übergreifende Anforderungen an das Risikomanagement und die Organisation (inkl. SoD)

  • BAIT – Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT: Ergänzung der MaRisk um spezifische IT-Anforderungen, insbesondere Identity Governance & Administration (IGA), Identity & Access Management (IAM) und Berechtigungsmanagement

  • VAIT – Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT: Ergänzung für Versicherungen, analog zu BAIT

  • DORA – Digital Operational Resilience Act: EU-weit verbindliche Anforderungen an die digitale Resilienz, insbesondere im IT- und Cyberbereich

Diese Regelwerke ergänzen sich und setzen auf eine durchgängige Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip.

Gut zu wissen: Die Bedeutung von DORA wird zunehmen. Sie soll nämlich die BAIT und VAIT in den DORA-relevanten Bereichen ablösen sowie die MaRisk beim Thema IT-Resilienz ergänzen oder überlagern. Die BaFin gibt dazu bekannt: „Mit der unmittelbaren Geltung von Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) werden die BAIT und VAIT in den betroffenen Bereichen durch die europäischen Vorgaben ersetzt. Die BaFin wird die nationalen Regelungen entsprechend anpassen.“ 1

In einer anderen Meldung heißt es: „Durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) wurde § 1a Absatz 2 KWG neu gefasst, wonach ab dem 1. Januar 2027 weitere Institute DORA anwenden müssen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die BAIT daher vollständig aufgehoben.“ 2

Funktionstrennung nach MaRisk effizient umsetzen

Ein Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Kreditinstitut steht vor der Herausforderung, die MaRisk-Anforderungen an die Funktionstrennung in der IT umzusetzen. Die bisherige manuelle Dokumentation und Berechtigungsverwaltung ist fehleranfällig und bindet wertvolle Ressourcen.

Die Lösung

  • Einführung eines zentralen Identity Governance & Administration (IGA)-Systems wie Garancy

  • Aufbau einer SoD-Matrix zur Definition unvereinbarer Rechtekombinationen

  • Automatisierte Prüfung und Dokumentation von Berechtigungen

  • Regelmäßige Rezertifizierung und Mitarbeiterschulungen

  • Integration von Drittanwendungen in das zentrale Berechtigungskonzept

Nutzen

  • Reduzierung des manuellen Aufwands und der Prozesskosten

  • Nachweisbare Compliance gemäß MaRisk gegenüber Auditoren und Aufsicht

  • Geringere Risiken durch klare Verantwortlichkeiten und automatisierte Kontrollen

Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Umsetzung

Typische Pain Points

  • Komplexe Prozesslandschaften und heterogene Systemlandschaften

  • Hoher manueller Dokumentationsaufwand

  • Fehlende Transparenz über Rollen und Berechtigungen

  • Widerstand gegen organisatorische Veränderungen

Best Practices

  • Frühzeitige Einbindung aller relevanten Stakeholder

  • Aufbau klarer Rollen- und Rechtekonzepte

  • Einsatz moderner IGA- und IAM-Lösungen

  • Kontinuierliche Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

  • Nutzung von Öffnungsklauseln für kleinere Institute zur flexiblen Umsetzung

Fazit: Funktionstrennung als Schlüssel zu Audit-Sicherheit und resilienten Prozessen

Die MaRisk-konforme Funktionstrennung ist kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Instrument zur Risikominimierung, Compliance-Sicherung und Prozessoptimierung. Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Fachkräftemangel bieten moderne IGA- und IAM-Lösungen die Chance, Aufwand und Kosten zu senken – und gleichzeitig die Anforderungen der Aufsicht nachhaltig zu erfüllen.


Beratung von unseren Experten erhalten

Sie möchten wissen, wie Sie die MaRisk-Anforderungen an die Funktionstrennung in Ihrem Unternehmen effizient und audit-sicher umsetzen können? Lassen Sie sich unverbindlich von unseren IAM-Experten beraten – wählen Sie dafür die gewünschte Ansprechperson und anschließend einen für Sie passenden Termin aus. Wir freuen uns auf den Austausch!

Referenzen:

1 BaFin: „Für wen gelten die BAIT jetzt (seit dem 17.01.2025) noch?“, unter: https://www.bafin.de/ref/19800000 (07.11.2025)

2 BaFin: „DORA kommt: Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT“, unter: https://www.bafin.de/ref/19779986 (07.11.2025)

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Autor

Beta Systems Mitarbeiterin Franziska Weiß
Franziska Weiß
Evangelist

Tags

Access GovernanceAudit-ProofIAMIT SecuritySegregation of Duties

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