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Schwarzes Buch mit der Aufschrift EU Regulation neben Europa-Flagge
NIS 2-Richtlinie: So meistern mittelständische Unternehmen die Compliance-Anforderungen effizient

Die EU-Richtlinie NIS 2 stellt den Mittelstand vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre: Sie verlangt nicht nur umfassende technische und organisatorische Maßnahmen, sondern auch einen Kulturwandel im Umgang mit IT-Sicherheit. Für Unternehmen, die sensible Konstruktionsdaten, Kundendaten oder Produktionsinformationen verarbeiten, ist die Einhaltung der NIS 2 nicht optional – sie ist Pflicht und wird mit hohen Bußgeldern sowie persönlicher Haftung der Geschäftsführung sanktioniert. Doch wie lassen sich die komplexen Anforderungen pragmatisch und kosteneffizient umsetzen?

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Was ist die NIS 2-Richtlinie und wer ist davon betroffen?

Die Abkürzung NIS 2 steht für Network and Information Security Directive 2. Dabei handelt es sich um eine EU-weite Grundlage für Cybersicherheit, die die bisherige NIS-Richtlinie, auch bekannt als NIS 1, ablöst.

Ihr Ziel: Ein einheitlich hohes Schutzniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU, insbesondere in gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanten Sektoren wie Produktion, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau, Forschung und digitale Dienste.

Von NIS 2 betroffene Unternehmen:

  • Mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz (wichtige Einrichtungen/ wE)

  • Großunternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz (besonders wichtige Einrichtungen/ bwE)

  • Auch kleinere Unternehmen können durch Anforderungen der Lieferkette indirekt von NIS 2 betroffen sein.

NIS 2 betrifft insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und weitere Unternehmen aus verschiedenen Sektoren. Nicht vorrangig betroffen sind Unternehmen aus dem Finanz-, Versicherungs- und Gesundheitswesen – hier greift die EU-Verordnung DORA vor NIS 2.

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Ab wann gilt NIS 2?

Wichtige Daten auf einen Blick:

  • Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: 27. Dezember 2022

  • Inkrafttreten auf EU-Ebene: 16. Januar 2023

  • Frist zur Umsetzung in nationales Recht für die EU-Mitgliedsstaaten: 17. Oktober 2024

  • Umsetzung in Deutschland: März 2025 durch das NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Die wichtigsten NIS 2-Anforderungen für den Mittelstand

Die NIS 2 verpflichtet betroffene Unternehmen zu einem umfassenden Maßnahmenpaket, das weit über klassische IT-Sicherheit hinausgeht. Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  • Risikomanagement: Systematische Risikoanalyse und Bewertung der IT- und Cybersicherheitsrisiken, inkl. Dokumentation und Priorisierung von Maßnahmen

  • Technische & organisatorische Maßnahmen: Einführung von Identity Governance & Administration (IGA), Identity & Access Management (IAM), Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), Verschlüsselung und Notfallmanagement

  • Lieferkettensicherheit: Überprüfung und Absicherung der IT-Sicherheit bei allen relevanten Dienstleistern und Partnern (NIS 2-Lieferkette)

  • Meldepflichten: Schnelle Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden

  • Verantwortlichkeiten: Klare Zuweisung von Rollen und Verantwortlichkeiten für Cybersicherheit – auch an die Geschäftsführung

  • Überwachung & Audit: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, inkl. externer Audits und Zertifizierungen (z. B. NIS 2-Zertifizierung, ISO 27001)

  • Dokumentation: Lückenlose Dokumentation aller Prozesse und Maßnahmen zur Nachweisführung bei Prüfungen

In unserem NIS 2-Webinar mit der KPMG gehen wir neben den Anforderungen auch auf Umsetzungsstrategien, Auswirkungen und Risikoanalyse, Governance, Risikominderung und Berichterstattung ein.

Die NIS 2 ist eine umfangreiche Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit in der gesamten EU. Während die Umsetzung eine initiale Investition verlangt, bieten die geforderten Maßnahmen Unternehmen effektiven Schutz vor Schäden durch Cyberangriffe.

Fraunhofer IESE

NIS 2-Umsetzung: Schritt für Schritt zur Compliance

Gerade für mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung ist die Umsetzung der NIS 2 eine Herausforderung. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

1. Betroffenheit prüfen

Ermitteln Sie anhand von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Branche, ob Ihr Unternehmen unter die NIS 2 fällt.

2. Risikoanalyse durchführen

Identifizieren und bewerten Sie Ihre IT- und Cybersicherheitsrisiken.

3. Bestehende Maßnahmen prüfen

Analysieren Sie, welche Anforderungen bereits erfüllt sind und wo Handlungsbedarf besteht.

4. Maßnahmen priorisieren

Legen Sie fest, welche Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig und langfristig umgesetzt werden müssen – nach Dringlichkeit, Aufwand und Ressourcen.

5. Verantwortlichkeiten definieren

Bestimmen Sie Verantwortliche für IT-Sicherheit und Compliance, auch auf Geschäftsleitungsebene.

6. Dokumentation aufbauen

Erfassen Sie alle Maßnahmen, Prozesse und Ergebnisse revisionssicher.

7. Mitarbeitende sensibilisieren

Schulen Sie Ihr Team regelmäßig bezüglich Cybersecurity und NIS 2-Anforderungen.

8. Kontinuierliche Verbesserung

Überwachen Sie die Wirksamkeit und passen Sie Maßnahmen bei Bedarf an.

Tipp: Nutzen Sie auf NIS 2 spezialisierte Software wie die Garancy Suite, um Identity Governance & Administration, Zugriffsmanagement und Dokumentation effizient und revisionssicher umzusetzen.

Business Pain Points: Wie Sie Aufwand und Kosten minimieren

Viele Unternehmen fürchten den hohen Investitions- und Ressourcenbedarf bei der NIS 2-Umsetzung. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Strategie und den passenden Tools lassen sich Aufwand und Kosten deutlich reduzieren.

So adressieren Sie die Pain Points:

  • Automatisierung: Moderne IGA- und IAM-Lösungen automatisieren viele Prozesse, z. B. Benutzer- und Rechteverwaltung, Zugriffsprotokollierung und Audit-Trails.

  • Zentrale Plattform: Eine integrierte Plattform wie die Garancy Suite bündelt alle Compliance-relevanten Prozesse, reduziert Schnittstellen und minimiert Fehlerquellen.

  • Schrittweise Umsetzung: Priorisieren Sie Maßnahmen nach Risiko und Aufwand, um Ressourcen gezielt einzusetzen.

  • Externe Beratung: Ziehen Sie bei Bedarf spezialisierte NIS 2-Beratung hinzu, um Know-how-Lücken zu schließen und Best Practices zu nutzen.

  • Förderprogramme: Prüfen Sie, ob Sie staatliche Fördermittel oder kostenfreie Angebote, z. B. CYBERsicher Check oder Webinare, nutzen können.

Haftungsrisiken und Bußgelder: Was droht bei Verstößen?

Die NIS 2 sieht empfindliche Sanktionen vor: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen und bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Jahresumsatzes für wichtige Einrichtungen. Besonders relevant: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Einhaltung der NIS 2-Anforderungen.

NIS 2 und „Made in Europe“: Zukunftsfähigkeit durch Compliance

Die NIS 2 ist mehr als ein regulatorisches Muss: Sie ist eine Chance, die digitale Resilienz Ihres Unternehmens zu stärken, Innovationsfähigkeit zu sichern und sich als vertrauenswürdiger Partner im europäischen Markt zu positionieren.

Gerade im globalen Wettbewerb – etwa durch protektionistische Tendenzen in den USA – wird „Made in Europe“ zum Qualitätsmerkmal, insbesondere im Kontext der Rückgewinnung der digitalen Souveränität.

Fazit: NIS 2 Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen

Die NIS 2 stellt den Mittelstand vor große Aufgaben, bietet aber auch die Möglichkeit, IT-Sicherheit und Compliance auf ein neues Level zu heben. Mit einer klaren Strategie, modernen Tools wie der Garancy Suite und einem schrittweisen Vorgehen meistern Sie die Umsetzung effizient – und schützen Ihr Unternehmen nachhaltig vor Cyberrisiken und Haftungsfallen.

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Häufig gestellte Fragen

Unternehmen sind von NIS 2 betroffen, wenn sie mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz haben und in einem relevanten Sektor tätig sind.

NIS 2 verlangt die Umsetzung vieler Vorgaben, darunter Risikoanalyse, technische und organisatorische Maßnahmen, Meldepflichten, Dokumentation, Lieferkettenmanagement und weitere.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch die NIS 2-Richtlinie drohen hohe Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Sie sollten zunächst die Betroffenheit prüfen, eine Risikoanalyse durchführen, Maßnahmen priorisieren, Verantwortlichkeiten definieren und eine Dokumentation aufbauen.

Besonders wichtige Einrichtungen sind Großunternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz. Wichtige Einrichtungen sind mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mit mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz. Die Anforderungen sind ähnlich, die Bußgelder fallen jedoch unterschiedlich hoch aus.

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Autor

Beta Systems Mitarbeiter Phillip Paul
Phillip Paul
Product Manager

Tags

ComplianceIAMIT SecurityNIS

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