Ad-hoc Meldungen und Unternehmensmitteilungen
Der Vorstand der Beta Systems Software AG hat auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.05.2020 zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, ein Öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechend 2,1 % des Grundkapitals) der Beta Systems Software AG durchzuführen. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 40,50 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 5,00 Euro je Aktie erfolgen.
Der Vorstand der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hat auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.05.2020 zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, ein Öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechend 2,1 % des Grundkapitals) der Beta Systems Software AG durchzuführen.
Der Vorstand der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) am 7. Juli 2020 auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, ein Öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 100.000 Aktien (entsprechend 2,1 % des Grundkapitals) der Beta Systems Software AG durchzuführen.
Der Vorstand der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN 000A2BPP88) hat am 5. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. April 2015 zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, ein Öffentliches Kaufangebot zum Erwerb von bis zu 500.000 Aktien (entsprechen rund 9,7 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung) der Beta Systems Software AG durchzuführen.